DIN EN 378: Verwendung von Kältemitteln in der Gastronomie
Die DIN EN 378 ist eine zentrale Norm für den sicheren Umgang mit Kältemitteln in der Gastronomie. Sie regelt die Planung, Installation, Wartung und den Betrieb von Kälteanlagen und stellt sicher, dass sowohl der Schutz von Menschen als auch die Energieeffizienz im Fokus stehen. Besonders in der Gastronomie, wo Kälteanlagen zur Lagerung und Konservierung von Lebensmitteln unverzichtbar sind, ist die Einhaltung dieser Norm essenziell.
In diesem Beitrag erfährst du, was die DIN EN 378 regelt, welche Kältemittel in der Gastronomie erlaubt sind, welche Sicherheitsmaßnahmen Gastronomen beachten müssen und welche Konsequenzen drohen, wenn die Norm nicht eingehalten wird.

Was ist die DIN EN 378 und warum ist sie in der Gastronomie wichtig?
Gerade in der Gastronomie spielt diese Norm eine entscheidende Rolle. Kühl- und Gefrieranlagen müssen zuverlässig funktionieren, um die Lebensmittelqualität zu sichern und gesetzliche Hygienevorschriften einzuhalten. Zudem stellt die DIN EN 378 sicher, dass Kälteanlagen energieeffizient und umweltfreundlich betrieben werden. Die DIN EN 378 besteht aus vier Teilen:
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Teil 1: Grundlagen, Begriffe und Systemanforderungen
Der erste Teil der DIN EN 378 legt die grundlegenden Anforderungen für Kältemaschinen und Flüssigkeitskühlsätze fest, die in der Normalkühlung (NK) oder in Klimaanlagen (AC) eingesetzt werden. Hier werden zentrale Begriffe definiert und Auswahlkriterien für Kälteanlagen festgelegt.
Ein wesentlicher Bestandteil dieses Abschnitts ist die Berechnung der möglichen Kältemittel-Füllmenge, inklusive praxisnaher Beispiele und Vorgaben. Zudem enthält Teil 1 der Norm Informationen zum TEWI (Total Equivalent Warming Impact), der den gesamten klimatischen Einfluss eines Kältesystems bewertet. Darüber hinaus werden Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Personen in Kühlräumen sowie potenzielle Gefährdungen durch Kälteanlagen behandelt.
Harmonisierung mit anderen Normen und Vorschriften
Um eine einheitliche Regulierung sicherzustellen, wurde die DIN EN 378 inhaltlich mit der ISO 5149-1:2014-04 („Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen“) abgeglichen und teilweise überarbeitet. Dies führte zu aktualisierten Definitionen für verschiedene technische Begriffe, darunter:
- Druckgeräte und Druckbehälter
- Besondere/separate Maschinenräume
- Abschnitte der Kälteanlage
Zusätzlich wurden zahlreiche Tabellen und Grenzwerte aktualisiert. Besonders betroffen sind die Vorgaben zur Kältemittel-Füllmenge sowie die Systembeispiele für verschiedene Klassen von Aufstellungsorten.
Kältemittel-Füllmengen – Keine starre Begrenzung durch Anhang C
Die DIN EN 378, Teil 1, enthält klare Vorgaben zur Bestimmung der maximal zulässigen Kältemittel-Füllmengen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um feste Grenzwerte, sondern um Schwellenwerte, bei deren Überschreitung ein erhöhtes Gefährdungspotenzial besteht.
- Unterschreitung der Normwerte: Keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich.
- Überschreitung der Normwerte: Planer und Betreiber müssen erweiterte Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, um Personen, Anlagenteile und die Umwelt zu schützen.
Somit gibt Teil 1 der Norm wichtige Hinweise darauf, wann zusätzliche Schutzvorkehrungen erforderlich sind und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Teil 2: Konstruktion, Herstellung und Prüfung von Kälteanlagen
Der zweite Teil der DIN EN 378 beschreibt die Anforderungen an die Konstruktion, Herstellung und Installation von Kälteanlagen und Wärmepumpen. Er umfasst sämtliche Bauteile, Rohrleitungen und sicherheitsrelevanten Komponenten, die für den sicheren Betrieb erforderlich sind.
Ein zentraler Schwerpunkt dieses Abschnitts liegt auf den Prüf-, Inbetriebnahme-, Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten. Diese Vorgaben stellen sicher, dass alle Anlagen den aktuellen Sicherheits- und Umweltstandards entsprechen und Gefährdungen für Mensch und Umwelt minimiert werden.
Wichtige Prüf- und Sicherheitsanforderungen
Im Detail behandelt Teil 2 der DIN EN 378 folgende Aspekte:
- Normgerechte Prüfung der Kälteanlage – Ingenieure und Fachkräfte müssen sicherstellen, dass alle Komponenten den Anforderungen entsprechen.
- Konstruktions- und Bauvorgaben für Wärmepumpen und Kälteanlagen – Besondere Bestimmungen für verschiedene Anlagenbaugruppen.
- Besondere Anforderungen für Ammoniak-Kälteanlagen (R717) – Spezielle Sicherheitsmaßnahmen für Anlagen mit Ammoniak als Kältemittel.
- Eigensicherheit und mögliche Gefährdungen – Analyse und Prävention von Risiken, wie Spannungsrisse oder Materialversagen.
- Sichtprüfung und Leckage-Simulation – Prüfung der Gesamtanlage auf äußere Schäden sowie Simulation möglicher Kältemittelleckagen (Klassen A2L, A2, A3, B2L, B2, B3).
- Sichere Inbetriebnahme von Kältemaschinen und Flüssigkeitskühlsätzen – Vorgaben für die Erstinbetriebnahme und den sicheren Anlagenbetrieb.
- Bewertung von Zündquellen und Gefahrenquellen – Identifikation potenzieller Brand- und Explosionsrisiken im Betrieb.
Diese Prüfanforderungen gewährleisten, dass Kälteanlagen zuverlässig, effizient und sicher betrieben werden können, ohne Risiken für Mensch oder Umwelt zu verursachen.
Harmonisierung mit internationalen Normen und EU-Richtlinien
Wie bereits in Teil 1 der DIN EN 378, wurde auch dieser Abschnitt mit anderen relevanten Normen und Richtlinien harmonisiert. Ziel ist es, eine einheitliche Sicherheitsbasis für Kälteanlagen weltweit zu schaffen.
Wichtige übergreifende Vorschriften sind:
- ISO 5149:2014 – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen an Kälteanlagen und Wärmepumpen
- ISO 817:2014 – Klassifizierung und Sicherheitsbewertung von Kältemitteln
- Richtlinie 2014/68/EU – Druckgeräterichtlinie für sicherheitsrelevante Bauteile
- Richtlinie 2006/42/EU – Maschinenrichtlinie für mechanische Sicherheit
Diese Vorschriften decken zentrale Risiken ab, die aus unzulässigen Druck- oder Temperaturwerten resultieren können. Zu den kritischen Gefahrenpunkten gehören:
- Betrieb von Pumpen mit möglichen Überdrucksituationen
- Einfrieren von Bauteilen durch extreme Kältemitteltemperaturen
- Ausdehnung verschiedener Medien durch Druckunterschiede
- Verdichter, interne und externe Wärmequellen, die zu unerwünschten Temperaturanstiegen führen können
Durch die Anpassung an diese internationalen Vorgaben wird sichergestellt, dass Kälteanlagen und Wärmepumpen weltweit unter einheitlichen Sicherheitsstandards betrieben werden.
Schadensbegrenzung bei Druckanstiegen durch Brände
Ein besonderes Sicherheitsrisiko stellt der Druckanstieg durch externe Brände in Gebäuden dar. Laut DIN EN 378 Teil 2 dürfen solche Druckanstiege nicht als reguläre Betriebszustände betrachtet werden. Dennoch müssen geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um potenzielle Schäden an der Anlage zu minimieren.
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung:
- Planer und Betreiber von Kälteanlagen müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.
- Schutzsysteme und Druckentlastungsmechanismen sind erforderlich, um gefährliche Druckanstiege zu vermeiden.
- Anlagensicherheit im Brandfall muss bereits bei der Planung berücksichtigt werden.
Diese Anforderungen sind besonders wichtig für Kältemaschinen und Flüssigkeitskühlsätze, die in Normalkühlungs- (NK) und Klimaanlagen- (AC) Systemen eingesetzt werden. Eine frühzeitige Risikobewertung durch den Betreiber ist daher essenziell, um den sicheren Betrieb langfristig zu gewährleisten.
Teil 3: Sicherheitsanforderungen für Maschinen- und Aufstellräume
Der dritte Teil der DIN EN 378 befasst sich mit den Sicherheitsanforderungen für Maschinenräume und Aufstellorte von Wärmepumpen, Kältemaschinen und Flüssigkeitskühlsätzen. Ziel ist es, den Personenschutz vor Ort zu gewährleisten, indem sicherheitsrelevante Vorgaben für Kälteanlagen und deren Bauteile definiert werden. Dabei geht es nicht um die Installation oder den Aufbau der Anlagen, sondern um die Bedingungen für deren sicheren Betrieb.
Wichtige Sicherheitsvorgaben für Maschinenräume
- Maschinenräume – Anforderungen an Zugang, Belüftung, Verbrennungsschutz, Notabschaltung, Beleuchtung, Kanäle und spezielle Auflagen für Kältemittel der Klassen A2L, A2, A3, B2L, B2 und B3.
- Lüftung und Aufenthaltsbereiche – Vorgaben für Luftwechselraten, sowohl für den Normalbetrieb als auch für Notfälle, um eine sichere Umgebung zu gewährleisten.
- Elektrische Anlagen – In Technik- und Maschinenräumen kann es erforderlich sein, dass bei Undichtigkeiten in der Kältemaschine die gesamte elektrische Versorgung des Raums unterbrochen wird, um Gefahren zu minimieren.
- Alarmeinrichtungen und Detektoren – Anforderungen an Stromversorgung, Warnsysteme und Platzierung von Detektoren, um Kältemittelleckagen frühzeitig zu erkennen.
- Bedienungshandbücher & Sicherheitsprüfungen – Vorschriften für die Dokumentation von Sicherheitsmaßnahmen, die regelmäßig überprüft werden müssen.
Wichtige Änderungen in DIN EN 378 Teil 3
Im Zuge der Harmonisierung mit der ISO 5149 wurde der Begriff „besonderer Maschinenraum“ durch „separater Kältemaschinenraum“ ersetzt. Die Anforderungen an die Aufstellung von Kältemaschinen und Flüssigkeitskühlsätzen für AC- und NK-Anlagen wurden erweitert, insbesondere im Bereich des Arbeitsschutzes.
Gefährdungsbeurteilung erforderlich:
Planer müssen eine detaillierte Risikobewertung durchführen, um die genauen Anforderungen an die Standortbedingungen einer Kälteanlage festzulegen.
Zusätzliche Änderungen umfassen:
- Anpassungen der Vorschriften für Sprinkleranlagen in Maschinenräumen
- Erweiterte Anforderungen für schwer entflammbare Kältemittel der Klasse 2L
- Angleichung der Sicherheitsvorgaben für 2L-Kältemittel an die Vorschriften für brennbare Kältemittel der Klassen 2 und 3
Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Alarm- und Detektionssysteme:
Kältemittel-Leckagen müssen nun durch hörbare Warnsignale innerhalb und außerhalb des Maschinenraums angezeigt werden.
Erhöhte Sicherheitsanforderungen für brennbare Kältemittel
Beim Einsatz von brennbaren Kältemitteln der Klassen 2L, 2 und 3 gelten jetzt verschärfte Sicherheitsvorschriften:
- Ventilatormotoren müssen entweder in einer Schutzklasse ausgeführt sein oder außerhalb des –
- Luftstroms platziert werden, um Zündquellen in explosionsfähigen Atmosphären zu vermeiden.
Wenn im Luftkanal eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann, sind spezielle Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich.
Diese neuen Regelungen stellen sicher, dass der Einsatz brennbarer Kältemittel mit maximaler Sicherheit erfolgt, um das Risiko von Bränden oder Explosionen zu minimieren.
Teil 4: Betrieb, Wartung und Entsorgung von Kälteanlagen
Der vierte Teil der DIN EN 378 regelt den sicheren Betrieb, die Wartung und die Instandsetzung von Wärmepumpen, Kältemaschinen und Flüssigkeitskühlsätzen. Dabei stehen insbesondere der Schutz von Mensch und Umwelt sowie die fachgerechte Rückgewinnung und Entsorgung von Kältemitteln, Kältemittelölen und Anlagenteilen im Fokus.
Dieser Abschnitt der Norm enthält detaillierte Vorgaben für verschiedene betriebliche Prozesse, darunter:
- Wartung, Instandsetzung und Umrüstung – Richtlinien für den Wechsel oder die Reparatur von Komponenten und die Umstellung auf umweltfreundlichere Kältemittel.
- Rückgewinnung, Entsorgung und Transport von Kältemitteln – Vorschriften zum fachgerechten Umgang mit alten oder ausgetauschten Kältemitteln.
- Spezielle Vorgaben für das Ablassen von Öl aus Kälteanlagen – Besondere Sicherheitsmaßnahmen für den Umgang mit Ammoniak (R717).
- Einsatz recycelter Kältemittel – Empfehlungen für die Wiederverwendung von aufbereiteten Kältemitteln unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
- Sicherheitsmaßnahmen für Ammoniak-Dampf – Richtlinien für den Umgang mit Ammoniak-Emissionen während der Inbetriebnahme und Wartung.
- Regelmäßige Prüfungen – Ablauf und Anforderungen für wiederkehrende Sicherheitskontrollen an Kälteanlagen.
- Instandsetzung von Systemen mit brennbaren Kältemitteln – Maßnahmen zur sicheren Reparatur und Wartung von Kälteanlagen, die entzündliche Kältemittel verwenden.
Wichtige Neuerungen in Teil 4 der DIN EN 378
Um eine einheitliche Sicherheitsbasis zu gewährleisten, wurde Teil 4 der DIN EN 378 an bestehende internationale Vorschriften angepasst. Der Abgleich erfolgte insbesondere mit den Normen:
- ISO 5149:2014 – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen für Kälteanlagen und Wärmepumpen.
- ISO 817:2014 – Klassifizierung und Sicherheitsbewertung von Kältemitteln.
Die Überarbeitung bringt einige wesentliche Änderungen, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Kältemitteln und die steigende Notwendigkeit, auf umweltfreundlichere Alternativen gemäß der F-Gase-Verordnung umzusteigen.
Neue Vorgabe: Gefährdungsanalyse vor der Wartung
Vor jeder Instandhaltung oder Instandsetzung einer Kälteanlage ist nun eine Gefährdungsanalyse erforderlich. Diese Maßnahme dient dazu, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Zusätzlich wurde festgelegt, dass viele Anforderungen für betriebsfertige Kältesätze mit Netzanschlusskabel nicht relevant sind. Das bedeutet, dass für standardisierte Plug-and-Play-Kälteanlagen teilweise vereinfachte Wartungsvorgaben gelten.
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Welche Kältemittel sind in der Gastronomie erlaubt?
Die DIN EN 378 regelt die sichere Verwendung von Kältemitteln in Kälteanlagen und gibt klare Vorgaben zur Auswahl und Handhabung. Dabei unterscheidet sie zwischen natürlichen und synthetischen Kältemitteln, die jeweils unterschiedliche Eigenschaften und Umweltwirkungen haben.
Natürliche Kältemittel – Umweltfreundlich und effizient
Natürliche Kältemittel sind eine nachhaltige Alternative zu synthetischen Varianten, da sie keinen oder nur einen geringen Einfluss auf den Treibhauseffekt haben. Sie zeichnen sich durch eine hohe Energieeffizienz aus und kommen zunehmend in modernen Kälteanlagen zum Einsatz.
R290 (Propan) | R600a (Isobutan) | R744 (CO₂) |
---|---|---|
Hohe Energieeffizienz, jedoch brennbar. Wird häufig in kleinen Kälteanlagen verwendet. | Umweltfreundlich, ideal für Haushaltskühlschränke und kleine Gewerbekühlsysteme, aber leicht entflammbar. | Sehr energieeffizient, hoher Betriebsdruck. Geeignet für große Kälteanlagen in der Gastronomie und im Handel. |
Synthetische Kältemittel – Einschränkungen und Umweltbelastung
Synthetische Kältemittel wurden lange Zeit in vielen Kälteanlagen verwendet, stehen jedoch aufgrund ihrer Umweltbelastung zunehmend in der Kritik. Besonders Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) haben ein hohes Treibhauspotenzial und tragen erheblich zur globalen Erwärmung bei.
R134a | R404A / R507A |
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Geringes Treibhauspotenzial, aber für Neuanlagen nicht mehr zugelassen. | Hohe Umweltbelastung, daher schrittweiser Ausstieg in der EU. Nicht für neue Anlagen erlaubt. |
Zukunft der synthetischen Kältemittel – EU-Regulierungen und Alternativen
Wichtiger Hinweis: Die F-Gase-Verordnung der EU schreibt vor, dass viele synthetische Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial schrittweise aus dem Markt genommen werden. Ziel ist es, den Einsatz von klimaschädlichen Kältemitteln drastisch zu reduzieren und Unternehmen zur Verwendung umweltfreundlicher Alternativen zu bewegen.
Für Gastronomiebetriebe bedeutet das: Jetzt handeln und frühzeitig auf nachhaltige Kältemittel umsteigen! Viele moderne Anlagen sind bereits auf den Betrieb mit CO₂ oder Propan ausgelegt, wodurch sowohl die Umwelt als auch die Betriebskosten langfristig profitieren.
Konsequenzen bei Nichtbeachtung der DIN EN 378
Die Einhaltung der DIN EN 378 ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine essenzielle Voraussetzung für den sicheren und nachhaltigen Betrieb von Kälteanlagen. Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben dieser Norm halten, müssen mit erheblichen Konsequenzen rechnen, die sowohl finanzielle als auch betriebliche Auswirkungen haben können.
Welche Folgen drohen bei Nichteinhaltung?
- Bußgelder & Strafen
Verstöße gegen die DIN EN 378 können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Behörden führen regelmäßige Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass alle Kälteanlagen den geltenden Sicherheits- und Umweltvorschriften entsprechen. Werden Mängel festgestellt, drohen nicht nur Geldbußen, sondern in schwerwiegenden Fällen auch gerichtliche Konsequenzen. - Versicherungsprobleme Im Schadensfall kann die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn nachgewiesen wird, dass die Kälteanlage nicht den Anforderungen der DIN EN 378 entspricht. Besonders bei Leckagen, Bränden oder Unfällen kann dies schwerwiegende finanzielle Folgen für den Betreiber haben. Ohne Versicherungsschutz müssen Unternehmen für sämtliche Schäden selbst aufkommen.
- Betriebsschließung Behörden haben das Recht, Betriebe zu schließen, wenn gravierende Sicherheitsrisiken durch fehlerhafte oder unsachgemäß installierte Kälteanlagen bestehen. Besonders in der Gastronomie und im Handel kann dies erhebliche Umsatzeinbußen bedeuten, da gekühlte Waren ohne funktionierende Anlagen nicht mehr gelagert werden können.
- Reputationsverlust Ein Verstoß gegen Umwelt- oder Sicherheitsvorschriften kann das Image eines Unternehmens erheblich schädigen. Gerade in Zeiten steigender Umweltbewusstheit legen Kunden und Geschäftspartner immer mehr Wert auf nachhaltige und gesetzeskonforme Betriebsabläufe. Negative Schlagzeilen oder behördliche Maßnahmen können sich langfristig auf die Markenwahrnehmung und Kundenbindung auswirken.
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Fazit: Warum Gastronomen die DIN EN 378 beachten sollten
Die Einhaltung der DIN EN 378 sorgt für mehr Sicherheit, Effizienz und Nachhaltigkeit in der Gastronomie. Wer auf moderne Kälteanlagen mit umweltfreundlichen Kältemitteln setzt, bleibt langfristig gesetzeskonform und spart Betriebskosten.
Tipp: Setze auf moderne Kühlaggregate und Temperaturüberwachungssysteme, um automatisch Temperaturen zu protokollieren und Abweichungen frühzeitig zu erkennen.